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Wimbach-Kottenborn [31022]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Westerwald-Osteifel
mit Dienstsitz:
Mayen
Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan wird bekanntgegeben.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Regelungen des Flurbereinigungsverfahrens zusammen. Zur Ausräumung von Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan, zur Erledigung von Anträgen der Beteiligten oder zur Wahrung von Änderungen im Grundbuch wurde nunmehr der Nachtrag I zum Flurbereinigungsplan aufgestellt. Dieser wird am 08.03.2012 bekanntgegeben. Jedem von dem Nachtrag betroffenen Beteiligten wurde eine Ladung zu diesem Termin sowie ein Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt.
Weitere Informationen sowie die genauen Termine zur Bekanntgabe des Nachtrags zum Flurbereinigungsplanes können den pdf-Dateien unter Punkt 4. entnommen werden. Weiterhin ist die aktuelle Karte unter Punkt 5. eingestellt und kann dort eingesehen werden
letzte Aktualisierung:
06/02/2012
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Gemeinden Wimbach, Kottenborn, Quiddelbach und Adenau.
2. Ziele des Verfahrens
oben
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
11/14/2006
Anordnungsbeschluss
10/15/2003
Wahl des
Vorstandes
der
TG
04/20/2004
Feststellung der
Wertermittlung
06/05/2009
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
08/31/2010
Planwunschtermin
04/02/2009
Allgemeiner
Besitzübergang
08/25/2010
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
05/25/2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes
06/16/2014
Berichtigung der öffentlichen Bücher
12/05/2014
Schlussfeststellung
04/17/2018
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Aufklärungsversammlungen
Anordnungsbeschlüsse
Wertermittlung
Besitzeinweisung
Nachtrag 1
ladn1_kurzforn.pdf
5. Karten
oben
Übersichtskarte
Achtung! Dateigröße ca 3MB
Wertermittlung
Achtung! Dateigröße ca. 3 MB
Besizeinweisung
Hinweis: Bitte mit rechter Maustaste auf Symbol klicken und "Öffnen in neuem Fenster" wählen.
Nachtrag 1
UEBERSICHT_N_1_DINA0.PDF
Hinweis: Bitte mit rechter Maustaste auf Symbol klicken und "Öffnen in neuem Fenster" wählen.
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitz der TG:
Marco Schumacher
Anschrift:
Hubertushof, 53518 Wimbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Dorsch, Josef
Schumacher, Siegfried
Urban, Hans
Hilger, Karl
Sicken, Albert
Nelles, Annedore
Zimmer, Johannes
7. Mitarbeiter des
DLR Westerwald-Osteifel
in
Mayen
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56727 Mayen, Bannerberg 4
Email:
Landentwicklung-Osteifel@dlr.rlp.de
Gruppenleitung:
Platen, Christoph
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleitung Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Buhle, Stefan
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
676
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
317
Kosten:
700.000
Euro
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Adenau, Kottenborn, Quiddelbach, Wimbach
9. Verfahrensbilder
oben
www.landentwicklung.rlp.de
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Vollmacht
Erklärung